Allgemeine Geschäftsbedingungen der Events by Vineria GmbH

I. Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot

  1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Dienstleistungsangebot der Events by Vineria GmbH (im Folgenden Auftragnehmerin), insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten (inkl. Außenbereich) der Auftragnehmerin sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner (im folgenden Auftraggeber).

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, weitere Vereinbarungen und Nebenabreden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  1. Angebot und Vertragsschluss

(1) Ein verbindlicher Vertrag kommt nur mit schriftlicher Annahmeerklärung durch die Auftragnehmerin zustande. Oder im Internet durch Akzeptierung des Bestätigungsbuttons. Handelt der Auftraggeber für einen Dritten, so hat er dies unter Angabe des Namens, der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners schriftlich mitzuteilen.

(2) Mitarbeiter der Auftragnehmerin sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderung dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Abreden nicht befugt.

(3) Reservierungen ab 8 Personen müssen zu ihrer Gültigkeit von der Auftragnehmerin und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

(4) Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und/oder bestätigt werden.

(5) Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung oder -senkung des aktuell gültigen Steuersatzes wird der Preis dem dann gültigen Steuersatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung berechnet.

(6) Preisanpassungen im Rahmen von 5 % gegenüber dem Angebot sind im Rahmen einer üblichen Preisanpassung.

(7) Die Aufträge vom Auftraggeber müssen in folgenden Fristen schriftlich bei der Auftragnehmerin zur Gegenzeichnung vorliegen:

Bei Hochzeiten: 52 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Sollte die Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt angefragt werden, ist die Gegenzeichnung nach Einräumung einer üblichen Bedenkzeit, spätestens jedoch zwei Wochen nach Angebotserteilung schriftlich bei der Auftragnehmerin zur Gegenzeichnung vorzulegen.

Bei sonstigen Veranstaltungen: ab 8 Personen spätestens zwei Wochen nach Angebotserteilung.

  1. Leistungsumfang

(1) Zu den Leistungen der Auftragnehmerin gehören insbesondere Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der im Auftrag vereinbarten Veranstaltung erforderlich sind. Der konkrete Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(2) Bei Firmenveranstaltungen ist spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, ob die Veranstaltung als Festpreisvariante oder nach Einzelverbrauch durchgeführt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine nachträgliche Änderung durch den Auftraggeber ist unzulässig. Bei Hochzeitsveranstaltungen ist in der Regel nur die Festpreisvariante möglich.

(3) Die von der Auftragnehmerin für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich und von ihr angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke und stehen und bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin. Sie müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an die Auftragnehmerin zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

  1. Leistungspflicht und Leistungszeit

(1) Die in der jeweiligen gesondert getroffenen Vereinbarung angegebene Liefer- und Leistungszeit ist grundsätzlich verbindlich.

(2) Die Vertragsparteien werden von ihren Leistungsverpflichtungen frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) gehindert werden, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und wenn die oben angegeben Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich machen. Hierbei ist es unerheblich, bei welchem Vertragspartner sie entstehen. Wird die Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ersetzt der Auftragnehmerin alle bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit der Leistungserbringung entstandenen Aufwendungen.

(3) Höhere Gewalt liegt insbesondere nicht vor, wenn die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Durchführung einer Veranstaltung gestattet. Höhere Gewalt liegt auch dann nicht vor, wenn einer der Auftraggeber oder seiner Gäste sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet oder sich mit einer übertragbaren, meldepflichtigen Krankheit infiziert hat (§§ 6, 7 IfSG in der jeweils gültigen Fassung). In diesen Fällen wird der Auftraggeber nicht von seiner Leistungspflicht frei. Auf Ziff. VI wird verwiesen.

  1. Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

(1) Die den Leistungen zugrundeliegende Personenanzahlen sind verbindlich und werden der Preisberechnung zugrunde gelegt. Sollten diese nicht schon bei Vertragsschluss vereinbart worden sein, so müssen diese der Auftragnehmerin spätestens zu folgenden Fristen vorliegen:

Bei Hochzeiten:

  • ab 8 Personen bis 29 Personen: 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
  • ab 30 Personen bis 49 Personen: 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
  • ab 50 Personen: 35 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.

Bei sonstigen Veranstaltungen:

  • Ab 8 Personen: 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.

(2) Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Auftragnehmerin schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl (Absatz 1) zugrunde gelegt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit auf Berechnungsnachweis, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

(4) Im Falle einer Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

(5) Bei Abweichungen von der ursprünglich geplanten Personenanzahl von mehr als 5 %, erfolgt eine Nachkalkulation der Konditionen. Der Auftraggeber wird hiervon schriftlich informiert und hat dies schriftlich zu bestätigen.

(6) Die Veranstaltungszeit wird in der Vereinbarung festgelegt. Bei Hochzeiten wird von einer Veranstaltungszeit von 6 Stunden bei maximal 50 Personen und von 9 Stunden ab 51 Personen ausgegangen. Darüberhinausgehende Leistungen beträgt pro angefangene Stunde brutto  490,00 € und beinhaltet Service und Getränke. Die Verlängerung kann bis maximal 03:00 Uhr vereinbart werden. Eine Verlängerung bis 03:00 Uhr ist dann möglich, wenn die Auftragnehmerin den Rückbau der Veranstaltung zwischen 02:00 Uhr und 03:00 Uhr durchführen kann.

  1. Stornierung

(1) Stornierungen müssen in Schriftform per Einwurfeinschreiben gegenüber der Auftragnehmerin erfolgen. Bei Hochzeiten muss die Stornierung von beiden Auftraggebern unterzeichnet sein.

(2) Im Falle einer Stornierung hat die Auftragnehmerin das Recht, einen angemessenen Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich danach, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Bei Hochzeiten:

  • bis 52 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornierungsgebühren
  • bis 39 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Festpreises
  • bis 26 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Festpreises
  • bis 13 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Festpreises
  • ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Gesamtsumme gemäß Festpreis.

Sollte kein Festpreis vereinbart worden sein, werden zur Berechnung der Stornierungsgebühr die im Vertrag festgelegte Kosten des Pauschalangebots herangezogen.

Bei sonstigen Veranstaltungen:

  • bis 39 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornierungsgebühren
  • bis 26 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch)
  • bis 13 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch)
  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch).
  • ab 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Gesamtsumme gemäß Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch)

Bei der Vereinbarung eines Einzelverbrauchs wird je vereinbartem Teilnehmer ein Speise- und Getränkeumsatz von brutto 100 € als Grundlage für Berechnung zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei NO-SHOWS im à la Carte-Bereich.

Bei Absagen nach 13:00 Uhr am Veranstaltungstag oder keinerlei Reservierungsabsagen von fixen Reservierungen, werden brutto 100 €/je Gast in Rechnung gestellt.

  1. Musikalische Darbietungen

(1) Equipment der Band oder DJ ist im Vorfeld mit der Auftragnehmerin abzustimmen.

(2) Nebelmaschinen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Spiegelkugeln, die an Gebäudeteilen abgehangen werden sollen.

(3) Der Aufbau der kompletten Musikanlage ist im Vorfeld mit der Auftragnehmerin abzustimmen und die zeitlichen Vorgaben sind einzuhalten. Der Abbau der kompletten Musikanlage hat in der Zeit des Rückbaus der Hochzeit zu erfolgen (Dauer: maximal 1 Stunde). Sofern der Abbau der kompletten Musikanlage länger als eine Stunde benötigt, entstehen Kosten in Höhe von 490,00 €/je angefangene Stunde, da die Mitarbeiter der Auftragnehmerin bis zum Ende der Veranstaltung vor Ort sein müssen.

(4) Der Abbau hat leise und mit Rücksicht auf die nachbarlichen Interessen zu erfolgen.

(5) Die Lautstärke der Musikdarbietung ist ab 01:00 Uhr auf maximal 80 dB(A) zurückzufahren. Die Bässe sind zu reduzieren. Es kann seitens der Auftragnehmerin eine Lärmpegelmessung in 5m Abstand neben dem Veranstaltungsraum durchgeführt werden.

  1. Besondere Bestimmungen bei Hochzeiten

(1) Die Auftraggeber teilen bis um 11:00 Uhr des Vortrages der Hochzeit den Ort der freien Trauung (Garten oder Eventsalon) der Auftragnehmerin mit. Sofern die freie Trauung im Eventsalon stattfindet, wird das für die freie Trauung im Garten angeschaffte Equipment komplett in Rechnung gestellt, da dieses 7 Tage vorher bei Dienstleistern bestellt und vorgehalten wurde.

(2) Regiestunden für Dekorations- und sonstige Dienstleistungen werden mit einem Stundensatz von brutto 59,00 € in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Rechnung gestellt. Bei Dekorationen ab 20:00 Uhr erfolgt ein Nachtzuschlag von 25 % und ab 24:00 Uhr von 50 € auf den Bruttostundensatz von 59,00 €.

  1. Abrechnungsmodus, Zahlung, Verzug

(1) Der Abrechnung liegen der geschlossene Vertrag und die darin vereinbarten Preise zugrunde.

(2) Pauschalvereinbarungen werden gemäß der schriftlich vorliegenden Bestellung 7 Tage vor der Veranstaltung abgerechnet. Auf Ziff. 5 Absatz 5 wird hingewiesen.

(3) Zusätzliche Leistungen wie weitere Getränke, zusätzliches Personal, Dekoration, DJ usw. werden nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß Auftrag abgerechnet. Bei Aperitifs und Digestifs wird stets ein Stück pro Gast zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Stückzahlen werden nach der Preisliste der Auftragnehmerin abgerechnet. Der Auftraggeber ratifiziert am Ende der Veranstaltung die Stückzahl mit seiner Unterschrift.

(4) Liegt dem Auftragsverhältnis eine Vereinbarung über eine Anzahlung zugrunde, ohne, dass der konkrete Veranstaltungstermin vereinbart wurde, so wird die Anzahl spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

(5) Der Rechnungsbetrag der Schlussabrechnung ist unverzüglich ohne Abzug, spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Fremdgetränke und Fremdspeisen

(1) Aus lebensmittelrechtlichen Gründen ist ein Mitbringen von Fremdgetränken und Fremdspeisen nicht zulässig.

(2) Für mitgebrachte Kuchen und Torten bei Hochzeitsveranstaltungen übernehmen die Auftraggeber die Haftung für eine einwandfreie und unbedenkliche Qualität. Hier wird ein separater Kuchen- und Tortenvertrag mit dem Brautpaar abgeschlossen.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel bei Speisen sind unverzüglich mündlich oder schriftlich bei der Auftragnehmerin, spätestens jedoch bis zum Ende der Veranstaltung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ansprüche aus Gewährleistung oder sonstigen Rechtsgründen gegenüber der Auftragnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Ticketverkauf bei Veranstaltungen

Ein Umtausch oder eine Rücknahme von bezahlten Tickets ist ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind wegen § 356 Abs. 4 BGB auf Ticketverkäufe nicht anwendbar. Die zweiwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist besteht nicht.

  1. Gutscheine

(1) Für den Erwerb von Gutscheinen/Tickets gelten folgende Bedingungen: Der Gutschein/Ticket wird von Events by Vineria auf den vom Kunden angegebenen Betrag ausgestellt. Der Gutscheinvertrag kommt zwischen dem Kunden und Events by Vineria durch die Bestellung des Gutscheines durch den Kunden und die Zusendung des bestellten Gutscheins zustande.

(2) Der Gutschein /Ticket wird mit Rechnung von Events by Vineria an die Adresse des Kunden ausgeliefert. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- berechnet. Der Gutschein kann entweder vom Kunden selbst oder durch eine vom Kunden schriftlich in den Gutschein eingesetzte Person erfolgen.

(3) Die Inzahlungnahme des Gutscheins erfolgt zum genannten Wert. Eine Barauszahlung auf den Gutschein ist nicht möglich.

(4) Gutscheine können ausschließlich im a la Carte der Vineria oder in der Vinothek eingelöst werden. Eine Einlösung von Gutscheinen bei Eventveranstaltungen der Vineria ist nicht möglich.

  1. Servicekostenpauschale bei Tagungen

(1) In den Preisen zur Abwicklung einer Tagung sind die notwendigen Personalkosten grundsätzlich enthalten.

(2) Diesen Preisen liegen Mindestumsätze zugrunde. Sollten diese Umsätze nicht erzielt werden, werden zusätzlich die nachfolgend gestaffelten Servicekostenpauschalen berechnet:

  • Umsätze unter 50,00 €: Servicekostenpauschale 25,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Umsätze unter 100,00 €: Servicekostenpauschale 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Umsätze unter 150,00 €: Servicekostenpauschale 15,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Umsätze ab 150,00 €: keine Servicekostenpauschale
  1. Hausrecht

(1) Dem Auftraggeber und seinen Gästen ist es ohne Erlaubnis der Auftragnehmerin untersagt, die Betriebsräume sowie den Kutschergarten zu betreten.

(2) Für Schäden, die durch den Auftraggeber oder seine Gäste verursacht werden, wird der Auftraggeber in Anspruch genommen.

  1. Gefahrübergang und Haftung

(1) Der Auftraggeber hat die Ware bei Anlieferung zu prüfen.

(2) Mit der Übernahme der Lieferungen bzw. Sachleistungen geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

  1. Gewährleistung

(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Leistungen können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherte Eigenschaft von der Auftragnehmerin in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.

(2) Mündliche Absprachen gelten hierbei nicht. Im Übrigen bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

  1. Elektronische Kommunikation

Wenn Sie E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät an die Events by Vineria GmbH senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf unserer Webseite. Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften oder diese Geschäftsbedingungen fordern eine andere Form der Kommunikation.

  1. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Sie unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind. Falls Sie mit der Events by Vineria GmbH einen Vertrag haben und Sie durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden, sind wir berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot, ganz oder teilweise, jederzeit aus den folgenden Gründen zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um unseren Service weiterzuentwickeln oder zu optimieren; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen. Wenn wir Änderungen vornehmen, setzen wir Sie hierüber mit angemessener Frist in Kenntnis und weisen Sie auf die Ihnen zustehende Rechte hin. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Dessen ungeachtet behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot jederzeit vorzunehmen.

  1. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Soweit gesetzlich möglich, ist der Gerichtsstand Nürnberg.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II. Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf der Events by Vineria GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

(1) Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(2) Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Waren ab.

(3) Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

(4) Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

(5) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(7) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(8) Bei einer Bestellung von alkoholischen Getränken bestätigt der Kunde mit Absenden der Bestellung, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Verkäufer stellt unter Einbeziehung etwaiger Kontrollen sicher, dass der Kunde das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat.

  1. Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. im Bestellvorgang gesondert angegeben.

(2) Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

  1. Lieferung- und Versandbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

(2) Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

(3) Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

(4) Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

  1. Gewährleistung

(1) Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

(2) Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

  1. Elektronische Kommunikation

Wenn Sie E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät an die Events by Vineria GmbH senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf unserer Webseite. Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften oder diese Geschäftsbedingungen fordern eine andere Form der Kommunikation.

  1. Änderungen der Verkaufsbedingungen

Sie unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind. Falls Sie mit der Events by Vineria GmbH einen Vertrag haben und Sie durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden, sind wir berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf, ganz oder teilweise, jederzeit aus den folgenden Gründen zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um unseren Service weiterzuentwickeln oder zu optimieren; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen. Wenn wir Änderungen vornehmen, setzen wir Sie hierüber mit angemessener Frist in Kenntnis und weisen Sie auf die Ihnen zustehende Rechte hin. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Dessen ungeachtet behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf jederzeit vorzunehmen.

  1. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Soweit gesetzlich möglich, ist der Gerichtsstand Nürnberg.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

III. Geschäftsbedingungen für das Catering

§ 1 Allgemeines- Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Events by Vineria GmbH, Kleinreuther Weg 87, 90408 Nürnberg. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Von den nachstehenden AGB abweichende Bedingungen oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von der Firma Events by Vineria GmbH nicht anerkannt, es sei denn die Firma Events by Vineria GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der Firma Events by Vineria GmbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehen­ der Bedingungen oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen erbringt. Die AGB der Firma Events by Vineria GmbH gelten auch bei allen künftigen Geschäften mit Unternehmern. Einer ausdrücklichen Nennung bedarf es dann nicht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Anfragen jeder Art des Kunden stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Firma Events by Vineria GmbH unterbreitet dem Kun­ den ein Angebot, das seine Wirksamkeit verliert, wenn es vor Annahme des Kunden von der Firma Events by Vineria GmbH widerrufen wird. Der Kunde kann das Angebot bis 14 Tage ab Angebotsdatum annehmen. Eine verspätete oder von dem Angebot ab­ weichende Bestätigung des Kunden gilt als neues Angebot und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch die Firma Events by Vineria GmbH. Mindermengen haben auf den vereinbarten Preis keinen Einfluss.

Bei Mehrungen, insbesondere Veränderung der Personenzahl und/oder der benötigten Speisen und/oder Getränke hat die Firma Events by Vineria GmbH Anspruch auf Vertragsanpassung dahingehend, dass die Vergütung entsprechend der Mehrung angepasst wird. Das Schweigen der Firma Events by Vineria GmbH auf eine Anfrage des Kunden hin stellt auch dann keine Annahme dar, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, der mit der Firma Events by Vineria GmbH bereits in Geschäftsverbindung stand oder steht.

Angebote von der Firma Events by Vineria GmbH zur Erbringung gastronomischer Leistungen sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn sie unterschrieben werden. Erfolgt durch den Kunden eine Auftragserteilung auf ein freibleibendes Angebot, ist dies erst im Rechtssinn ein Angebot zum Abschluss des Vertrages. Die Annahme eines Angebotes zum Vertragsabschluss durch die Firma Events by Vineria GmbH ist binnen 21 Tagen - und auch ohne Einhaltung der Schriftform konkludent durch Erbringung der Leistung möglich.

Der Kunde hat seinen Auftrag für Bestellungen gegenüber der Firma Events by Vineria GmbH wie folgt abzugeben:

−      Bei einer Veranstaltung bis 100 Personen spätestens 17 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag.

−      Bei einer Veranstaltung ab 101 Personen spätestens 21 Tag vor dem ersten Veranstaltungstag.

−      Bei einer Veranstaltung ab 500 Personen spätestens 28 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag.

§ 3 Vergütung, Rücknahme, Zahlungswege sowie Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Die in dem Angebot der Firma Events by Vineria GmbH enthaltenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist bei Kunden mit deutschem Firmensitz per Überweisung zu leisten. Bei Kunden mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands ist ausschließlich Kreditkartenzahlung möglich. Die Firma Events by Vineria GmbH ist berechtigt, mit Angebotsannahme einen Betrag in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu reservieren und sendet dem Kunden einen Payment Link für die Zahlung vorab zu.

Eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 30% wird ab einem Auftragsvolumen von über 10.000 €    28 Tage vor der Veranstaltung fällig.

Bei einem Einsatz unseres Personals zwischen 20:00 Uhr - 06:00 Uhr erheben wir einen Aufschlag in Höhe von 50 Prozent.

Bei einem Einsatz unseres Personals an Sonntagen erheben wir einen Aufschlag in Höhe von 100 Prozent.

Bei einem Einsatz unseres Personals Feiertagen erheben wir einen Aufschlag in Höhe von 150 Prozent.

Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug von Skonto zu erfolgen.

Der Kunde hat die notwendigen Strom- und Wasseranschluss­ kosten sowie Verbrauchskosten zu tragen. Ferner hat er die Kosten zu übernehmen, die der Firma Events by Vineria GmbH für die Beschaffung und Organisation der Anschlüsse entstehen. Die Firma Events by Vineria GmbH wird dem Kunden hierüber eine gesonderte Abrechnung erteilen. Die Firma Events by Vineria GmbH ist bei Firmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands zur Lieferung erst nach Eingang der vollständigen Vergütung verpflichtet. Hiervon Abweichendes kann schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wer­ den.

 

Standcatering:

Pro Lieferung berechnet die Firma Events by Vineria GmbH dem Kunden

€ 30,00. Gelieferte Speisen, Wein und Sekt werden nicht zurückgenommen. Gelieferte Getränke werden nur in vollen Kästen zurückgenommen, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Unvollständige Kästen, einzelne Flaschen oder Fässer werden nicht retour geschrieben. Pro Origi­nalkasten wird eine Rücknahmegebühr von € 20,00 berechnet. Nicht zurückgegebenes Leergut wird in Rechnung gestellt.

 

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Events by Vineria GmbH schon vor Messe-veranstaltungsbeginn den korrekten Firmensitz und die Rechnungsanschrift mitzuteilen. Die Firma Events by Vineria GmbH ist berechtigt, bei erforderlich werdender 2. Versendung der Rechnung aufgrund der falsch mitgeteilten Anschrift eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 abzurechnen. Der Kunde hat das Recht, der Firma Events by Vineria GmbH geringere anfallende Kosten nachzuweisen.

Ein Recht zur Aufrechnung des Kunden besteht nur mit von Seiten der Firma Events by Vineria GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 4 Lösungsrecht vom Vertrag

Die Firma Events by Vineria GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Rücktritt durch einen sachlichen Grund im Sinne eines überwiegenden und anerkennenswerten Interesses ihrerseits gerechtfertigt ist.

Dies ist insbesondere der Fall:

  • bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, a. bei Schädigung des Eigentums der Firma Events by Vineria GmbH und bei Verzug des Kunden,
  • bei Unmöglichkeit der Erbringung der geschuldeten Leistung, etwa durch höhere Gewalt, Streik und Naturkatastrophen und im Falle einer unterbliebenen Selbstbelieferung der Firma Events by Vineria GmbH. Letzteres gilt nur, wenn die Firma Events by Vineria GmbH gerade für den Auftrag eine gesonderte Bestellung getätigt hatte und dieses Deckungsgeschäft von ihren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wurde und obwohl die Firma Events by Vineria GmbH alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Ware zu beschaffen. Die Firma Events by Vineria GmbH wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten,
  • bei Umständen, die berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden aufkommen lassen, insbesondere bei der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde zur sofortigen Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet. Die Firma Events by Vineria GmbH ist nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Hindernis von ihr zu vertreten ist. Gleiches gilt bei nur vorübergehenden Leistungshin

Der Kunde ist in den gesetzlich bestimmten Fällen zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist die Firma Events by Vineria GmbH berechtigt, pauschalen Aufwendungsersatz gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von der Firma Events by Vineria GmbH zu vertreten.

− 14 oder weniger Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

− 14 bis 21 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

− 22 bis 28 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

− 29 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

 

Der Kunde kann nachweisen, dass im konkreten Fall der angemessene Betrag niedriger als der pauschale Aufwendungsersatz ist.

Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke, Personal und Equipment werden dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens der Firma Events by Vineria GmbH erspart wurden, unbenommen. Der Firma Events by Vineria GmbH  bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 5 Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Gesellschaft auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. In jedem Falle geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, wenn dieser sich mit der Annahme der Lieferung/Leistung in Verzug befindet.

§ 6 Gewährleistung- Rügepflichten - Verjährung

Der Kunde hat die gelieferte Ware bei deren Eingang umfassend hinsichtlich Art, Menge und Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Der Kunde hat der Firma Events by Vineria GmbH offensichtliche Mängel an Waren und Lebensmitteln (Speisen und Getränken) unverzüglich nach Abholung/Lieferung/Leistung und verdeckte Mängel an Waren und Lebensmitteln unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Andernfalls bestehen ebenso wenig Gewährleistungsansprüche des Kunden, wie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Waren und Lebensmittel durch den Kunden aufgetreten sind. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma Events by Vineria GmbH für Mängel der Ware/Lebensmittel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung, d. h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Andere Ansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, so erfolgt im Falle eines Mangels nach seiner Wahl zu­ nächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Firma Events by Vineria GmbH ist jedoch berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zurückzuweisen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nach­ teile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h. scheitern zwei Versuche der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche zwei Jahre ab Ablieferung/Abholung der Ware/Lebensmittel. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung/Abholung der Ware/Lebensmittel. Die Firma Events by Vineria GmbH behält sich vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, einzelne Teilleistungen und Produkte durch solche vergleichbarer Art und Qualität in gleicher Menge zu ersetzen. Handelsübliche Abweichungen - insbesondere bei Form, Farbe und/oder Gewicht-sind vom Kunden hinzunehmen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 7 Haftung- Haftungsbeschränkung

Ist der Kunde Verbraucher, ist die Haftung der Firma Events by Vineria GmbH, ihrer Erfüllungsgehilfen und ihrer Vertreter bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, unmittelbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger Leistung durch die Firma Events by Vineria GmbH sind - wenn diese nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht-auf höchstens 5 % der Angebotssumme beschränkt. Dies gilt nicht, wenn die Leistung der Firma Events by Vineria GmbH durch die Verzögerung für den Kunden wertlos wurde.   Ist der Kunde Unternehmer, sind

Schadensersatzansprüche gegen die Firma Events by Vineria GmbH ausgeschlossen, es sei denn, der Firma Events by Vineria GmbH kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Dies gilt unabhängig von der Art der Pflichtverletzung unter Einschluss unerlaubter Handlungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma Events by Vineria GmbH auch für Fahrlässigkeit. Die Höhe ist beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf entgangenen Gewinn und Folgeschäden jeder Art. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Firma Events by Vineria GmbH. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Kunden der Firma Events by Vineria GmbH gelten nicht für Ansprüche, die aufgrund arglistigen Verhaltens der Firma Events by Vineria GmbH, nach dem Produkthaftungsgesetz, für besonders vereinbarte garantierte Beschaffenheitsmerkmale so­ wie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Abholung/Lieferung der Ware, es sei denn der Anspruch beruht auf einem arglistigen Verhalten der Firma Events by Vineria GmbH. Der Kunde haftet für Beschädigungen aller ihm überlassenen Gegenstände. Bei Beschädigung oder Verlust hat er der Firma Events by Vineria GmbH die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder gleichwertigen Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur zu ersetzen.

  • 8 Eigentumsvorbehalt Die Firma Events by Vineria GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller ihrer Forderungen, die ihr, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, vor. Bei Zugriffen von staatlichen Vollstreckungsorganen oder Dritter auf die gelieferte Ware verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum der Firma Events by Vineria GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Hierdurch anfallende Kosten hat der Kunde der Firma Events by Vineria GmbH zu erstatten.                      

  §9 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallen, werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert (§28 Bundesdatenschutzgesetz)

 

  • 10 Integrität; Umwelt-und soziale Standards

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption zu beachten. Insbesondere versichert er, dass er Mitarbeitern der Events by Vineria GmbH oder dieser nahestehende Personen keine unzulässigen Vorteile anbietet.

 

  • 11 Anwendbares Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort Für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen der Firma Events by Vineria GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Unternehmer, ist der Geschäftssitz der Firma Events by Vineria GmbH Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Die Firma Events by Vineria GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma Events by Vineria GmbH Erfüllungsort.

 

§ 12 Teilweise Unwirksamkeit

Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen (auch dieser Klausel) ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen. Anstelle der nicht zum Vertragsbestandteil gewordenen oder unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Firma Events by Vineria GmbH, Kleinreuther Weg 87, 90408 Nürnberg

Telefon: +49 (0)9113001950

E-Mail: events@vineria.de

Internet: www.vineria.de