Allgemeine Geschäftsbedingungen der Events by Vineria GmbH

I. Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot

  1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Dienstleistungsangebot der Events by Vineria GmbH (im Folgenden Auftragnehmerin), insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten (inkl. Außenbereich) der Auftragnehmerin sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner (im folgenden Auftraggeber).

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, weitere Vereinbarungen und Nebenabreden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  1. Angebot und Vertragsschluss

(1) Ein verbindlicher Vertrag kommt nur mit schriftlicher Annahmeerklärung durch die Auftragnehmerin zustande. Oder im Internet durch Akzeptierung des Bestätigungsbuttons. Handelt der Auftraggeber für einen Dritten, so hat er dies unter Angabe des Namens, der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners schriftlich mitzuteilen.

(2) Mitarbeiter der Auftragnehmerin sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderung dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Abreden nicht befugt.

(3) Reservierungen ab 8 Personen müssen zu ihrer Gültigkeit von der Auftragnehmerin und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

(4) Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und/oder bestätigt werden.

(5) Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung oder -senkung des aktuell gültigen Steuersatzes wird der Preis dem dann gültigen Steuersatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung berechnet.

(6) Preisanpassungen im Rahmen von 5 % gegenüber dem Angebot sind im Rahmen einer üblichen Preisanpassung.

(7) Die Aufträge vom Auftraggeber müssen in folgenden Fristen schriftlich bei der Auftragnehmerin zur Gegenzeichnung vorliegen:

Bei Hochzeiten: 52 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Sollte die Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt angefragt werden, ist die Gegenzeichnung nach Einräumung einer üblichen Bedenkzeit, spätestens jedoch zwei Wochen nach Angebotserteilung schriftlich bei der Auftragnehmerin zur Gegenzeichnung vorzulegen.

Bei sonstigen Veranstaltungen: ab 8 Personen spätestens zwei Wochen nach Angebotserteilung.

  1. Leistungsumfang

(1) Zu den Leistungen der Auftragnehmerin gehören insbesondere Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der im Auftrag vereinbarten Veranstaltung erforderlich sind. Der konkrete Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(2) Bei Firmenveranstaltungen ist spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, ob die Veranstaltung als Festpreisvariante oder nach Einzelverbrauch durchgeführt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine nachträgliche Änderung durch den Auftraggeber ist unzulässig. Bei Hochzeitsveranstaltungen ist in der Regel nur die Festpreisvariante möglich.

(3) Die von der Auftragnehmerin für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich und von ihr angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke und stehen und bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin. Sie müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an die Auftragnehmerin zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

  1. Leistungspflicht und Leistungszeit

(1) Die in der jeweiligen gesondert getroffenen Vereinbarung angegebene Liefer- und Leistungszeit ist grundsätzlich verbindlich.

(2) Die Vertragsparteien werden von ihren Leistungsverpflichtungen frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) gehindert werden, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und wenn die oben angegeben Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich machen. Hierbei ist es unerheblich, bei welchem Vertragspartner sie entstehen. Wird die Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ersetzt der Auftragnehmerin alle bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit der Leistungserbringung entstandenen Aufwendungen.

(3) Höhere Gewalt liegt insbesondere nicht vor, wenn die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Durchführung einer Veranstaltung gestattet. Höhere Gewalt liegt auch dann nicht vor, wenn einer der Auftraggeber oder seiner Gäste sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet oder sich mit einer übertragbaren, meldepflichtigen Krankheit infiziert hat (§§ 6, 7 IfSG in der jeweils gültigen Fassung). In diesen Fällen wird der Auftraggeber nicht von seiner Leistungspflicht frei. Auf Ziff. VI wird verwiesen.

  1. Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

(1) Die den Leistungen zugrundeliegende Personenanzahlen sind verbindlich und werden der Preisberechnung zugrunde gelegt. Sollten diese nicht schon bei Vertragsschluss vereinbart worden sein, so müssen diese der Auftragnehmerin spätestens zu folgenden Fristen vorliegen:

Bei Hochzeiten:

  • ab 8 Personen bis 29 Personen: 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
  • ab 30 Personen bis 49 Personen: 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
  • ab 50 Personen: 35 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.

Bei sonstigen Veranstaltungen:

  • Ab 8 Personen: 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.

(2) Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Auftragnehmerin schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl (Absatz 1) zugrunde gelegt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit auf Berechnungsnachweis, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

(4) Im Falle einer Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

(5) Bei Abweichungen von der ursprünglich geplanten Personenanzahl von mehr als 5 %, erfolgt eine Nachkalkulation der Konditionen. Der Auftraggeber wird hiervon schriftlich informiert und hat dies schriftlich zu bestätigen.

(6) Die Veranstaltungszeit wird in der Vereinbarung festgelegt. Bei Hochzeiten wird von einer Veranstaltungszeit von 6 Stunden bei maximal 50 Personen und von 9 Stunden ab 51 Personen ausgegangen. Darüberhinausgehende Leistungen beträgt pro angefangene Stunde brutto  490,00 € und beinhaltet Service und Getränke. Die Verlängerung kann bis maximal 03:00 Uhr vereinbart werden. Eine Verlängerung bis 03:00 Uhr ist dann möglich, wenn die Auftragnehmerin den Rückbau der Veranstaltung zwischen 02:00 Uhr und 03:00 Uhr durchführen kann.

  1. Stornierung

(1) Stornierungen müssen in Schriftform per Einwurfeinschreiben gegenüber der Auftragnehmerin erfolgen. Bei Hochzeiten muss die Stornierung von beiden Auftraggebern unterzeichnet sein.

(2) Im Falle einer Stornierung hat die Auftragnehmerin das Recht, einen angemessenen Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich danach, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Bei Hochzeiten:

  • bis 52 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornierungsgebühren
  • bis 39 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Festpreises
  • bis 26 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Festpreises
  • bis 13 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Festpreises
  • ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Gesamtsumme gemäß Festpreis.

Sollte kein Festpreis vereinbart worden sein, werden zur Berechnung der Stornierungsgebühr die im Vertrag festgelegte Kosten des Pauschalangebots herangezogen.

Bei sonstigen Veranstaltungen:

  • bis 39 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornierungsgebühren
  • bis 26 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch)
  • bis 13 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch)
  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch).
  • ab 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Gesamtsumme gemäß Vergütungsweise (Festpreis oder Einzelverbrauch)

Bei der Vereinbarung eines Einzelverbrauchs wird je vereinbartem Teilnehmer ein Speise- und Getränkeumsatz von brutto 100 € als Grundlage für Berechnung zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei NO-SHOWS im à la Carte-Bereich.

Bei Absagen nach 13:00 Uhr am Veranstaltungstag oder keinerlei Reservierungsabsagen von fixen Reservierungen, werden brutto 100 €/je Gast in Rechnung gestellt.

  1. Musikalische Darbietungen

(1) Equipment der Band oder DJ ist im Vorfeld mit der Auftragnehmerin abzustimmen.

(2) Nebelmaschinen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Spiegelkugeln, die an Gebäudeteilen abgehangen werden sollen.

(3) Der Aufbau der kompletten Musikanlage ist im Vorfeld mit der Auftragnehmerin abzustimmen und die zeitlichen Vorgaben sind einzuhalten. Der Abbau der kompletten Musikanlage hat in der Zeit des Rückbaus der Hochzeit zu erfolgen (Dauer: maximal 1 Stunde). Sofern der Abbau der kompletten Musikanlage länger als eine Stunde benötigt, entstehen Kosten in Höhe von 490,00 €/je angefangene Stunde, da die Mitarbeiter der Auftragnehmerin bis zum Ende der Veranstaltung vor Ort sein müssen.

(4) Der Abbau hat leise und mit Rücksicht auf die nachbarlichen Interessen zu erfolgen.

(5) Die Lautstärke der Musikdarbietung ist ab 01:00 Uhr auf maximal 80 dB(A) zurückzufahren. Die Bässe sind zu reduzieren. Es kann seitens der Auftragnehmerin eine Lärmpegelmessung in 5m Abstand neben dem Veranstaltungsraum durchgeführt werden.

  1. Besondere Bestimmungen bei Hochzeiten

(1) Die Auftraggeber teilen bis um 11:00 Uhr des Vortrages der Hochzeit den Ort der freien Trauung (Garten oder Eventsalon) der Auftragnehmerin mit. Sofern die freie Trauung im Eventsalon stattfindet, wird das für die freie Trauung im Garten angeschaffte Equipment komplett in Rechnung gestellt, da dieses 7 Tage vorher bei Dienstleistern bestellt und vorgehalten wurde.

(2) Regiestunden für Dekorations- und sonstige Dienstleistungen werden mit einem Stundensatz von brutto 59,00 € in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Rechnung gestellt. Bei Dekorationen ab 20:00 Uhr erfolgt ein Nachtzuschlag von 25 % und ab 24:00 Uhr von 50 € auf den Bruttostundensatz von 59,00 €.

  1. Abrechnungsmodus, Zahlung, Verzug

(1) Der Abrechnung liegen der geschlossene Vertrag und die darin vereinbarten Preise zugrunde.

(2) Pauschalvereinbarungen werden gemäß der schriftlich vorliegenden Bestellung 7 Tage vor der Veranstaltung abgerechnet. Auf Ziff. 5 Absatz 5 wird hingewiesen.

(3) Zusätzliche Leistungen wie weitere Getränke, zusätzliches Personal, Dekoration, DJ usw. werden nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß Auftrag abgerechnet. Bei Aperitifs und Digestifs wird stets ein Stück pro Gast zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Stückzahlen werden nach der Preisliste der Auftragnehmerin abgerechnet. Der Auftraggeber ratifiziert am Ende der Veranstaltung die Stückzahl mit seiner Unterschrift.

(4) Liegt dem Auftragsverhältnis eine Vereinbarung über eine Anzahlung zugrunde, ohne, dass der konkrete Veranstaltungstermin vereinbart wurde, so wird die Anzahl spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

(5) Der Rechnungsbetrag der Schlussabrechnung ist unverzüglich ohne Abzug, spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Fremdgetränke und Fremdspeisen

(1) Aus lebensmittelrechtlichen Gründen ist ein Mitbringen von Fremdgetränken und Fremdspeisen nicht zulässig.

(2) Für mitgebrachte Kuchen und Torten bei Hochzeitsveranstaltungen übernehmen die Auftraggeber die Haftung für eine einwandfreie und unbedenkliche Qualität.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel bei Speisen sind unverzüglich mündlich oder schriftlich bei der Auftragnehmerin, spätestens jedoch bis zum Ende der Veranstaltung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ansprüche aus Gewährleistung oder sonstigen Rechtsgründen gegenüber der Auftragnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Ticketverkauf bei Veranstaltungen

Ein Umtausch oder eine Rücknahme von bezahlten Tickets ist ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind wegen § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB auf Ticketkäufe nicht anwendbar. Die zweiwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist besteht nicht.

  1. Gutscheine

(1) Für den Erwerb von Gutscheinen/Tickets gelten folgende Bedingungen: Der Gutschein/Ticket wird von Events by Vineria auf den vom Kunden angegebenen Betrag ausgestellt. Der Gutscheinvertrag kommt zwischen dem Kunden und Events by Vineria durch die Bestellung des Gutscheines durch den Kunden und die Zusendung des bestellten Gutscheins zustande.

(2) Der Gutschein /Ticket wird mit Rechnung von Events by Vineria an die Adresse des Kunden ausgeliefert. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- berechnet. Der Gutschein kann entweder vom Kunden selbst oder durch eine vom Kunden schriftlich in den Gutschein eingesetzte Person erfolgen.

(3) Die Inzahlungnahme des Gutscheins erfolgt zum genannten Wert. Eine Barauszahlung auf den Gutschein ist nicht möglich.

(4) Gutscheine können ausschließlich im a la Carte der Vineria oder in der Vinothek eingelöst werden. Eine Einlösung von Gutscheinen bei Eventveranstaltungen der Vineria ist nicht möglich.

  1. Servicekostenpauschale bei Tagungen

(1) In den Preisen zur Abwicklung einer Tagung sind die notwendigen Personalkosten grundsätzlich enthalten.

(2) Diesen Preisen liegen Mindestumsätze zugrunde. Sollten diese Umsätze nicht erzielt werden, werden zusätzlich die nachfolgend gestaffelten Servicekostenpauschalen berechnet:

  • Umsätze unter 50,00 €: Servicekostenpauschale 25,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Umsätze unter 100,00 €: Servicekostenpauschale 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Umsätze unter 150,00 €: Servicekostenpauschale 15,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Umsätze ab 150,00 €: keine Servicekostenpauschale
  1. Hausrecht

(1) Dem Auftraggeber und seinen Gästen ist es ohne Erlaubnis der Auftragnehmerin untersagt, die Betriebsräume sowie den Kutschergarten zu betreten.

(2) Für Schäden, die durch den Auftraggeber oder seine Gäste verursacht werden, wird der Auftraggeber in Anspruch genommen.

  1. Gefahrübergang und Haftung

(1) Der Auftraggeber hat die Ware bei Anlieferung zu prüfen.

(2) Mit der Übernahme der Lieferungen bzw. Sachleistungen geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

  1. Gewährleistung

(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Leistungen können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherte Eigenschaft von der Auftragnehmerin in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.

(2) Mündliche Absprachen gelten hierbei nicht. Im Übrigen bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

  1. Elektronische Kommunikation

Wenn Sie E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät an die Events by Vineria GmbH senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf unserer Webseite. Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften oder diese Geschäftsbedingungen fordern eine andere Form der Kommunikation.

  1. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Sie unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind. Falls Sie mit der Events by Vineria GmbH einen Vertrag haben und Sie durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden, sind wir berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot, ganz oder teilweise, jederzeit aus den folgenden Gründen zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um unseren Service weiterzuentwickeln oder zu optimieren; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen. Wenn wir Änderungen vornehmen, setzen wir Sie hierüber mit angemessener Frist in Kenntnis und weisen Sie auf die Ihnen zustehende Rechte hin. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Dessen ungeachtet behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsangebot jederzeit vorzunehmen.

  1. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Soweit gesetzlich möglich, ist der Gerichtsstand Nürnberg.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II. Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf der Events by Vineria GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

(1) Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(2) Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Waren ab.

(3) Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

(4) Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

(5) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(7) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(8) Bei einer Bestellung von alkoholischen Getränken bestätigt der Kunde mit Absenden der Bestellung, dass er das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Verkäufer stellt unter Einbeziehung etwaiger Kontrollen sicher, dass der Kunde das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat.

  1. Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. im Bestellvorgang gesondert angegeben.

(2) Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

  1. Lieferung- und Versandbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

(2) Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

(3) Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

(4) Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

  1. Gewährleistung

(1) Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

(2) Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

  1. Elektronische Kommunikation

Wenn Sie E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät an die Events by Vineria GmbH senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf unserer Webseite. Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften oder diese Geschäftsbedingungen fordern eine andere Form der Kommunikation.

  1. Änderungen der Verkaufsbedingungen

Sie unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind. Falls Sie mit der Events by Vineria GmbH einen Vertrag haben und Sie durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden, sind wir berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf, ganz oder teilweise, jederzeit aus den folgenden Gründen zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um unseren Service weiterzuentwickeln oder zu optimieren; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen. Wenn wir Änderungen vornehmen, setzen wir Sie hierüber mit angemessener Frist in Kenntnis und weisen Sie auf die Ihnen zustehende Rechte hin. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Dessen ungeachtet behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Onlineverkauf jederzeit vorzunehmen.

  1. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Soweit gesetzlich möglich, ist der Gerichtsstand Nürnberg.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.